
Mit Herz für Ihre Orientierung
Pflegegrad & Leistungen – wir begleiten Sie
Fürsorge & Vertrauen
Sie sind nicht allein auf diesem Weg.
Viele Begriffe, wenig Ruhe im Kopf – das kennen wir. Wir nehmen Sie an die Hand: Schritt für Schritt erklären wir Pflegegrad, Leistungen und Kosten, damit Sie wieder spüren dürfen, was für Sie und Ihr Zuhause möglich ist – mit Geborgenheit und Klarheit.
Pflegebedürftigkeit ist ein gesetzlich definierter Begriff, der nicht grundsätzlich negativ interpretiert werden sollte. Pflegebedürftig sind Personen, die aus Gründen des Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen bestimmte Situationen im Alltag besser durch unterstützende oder begleitende Hilfe bewältigen können. Die Einschränkungen können körperlicher oder sozialer Natur sein. Pflege ist vielseitig – sie beginnt bei Hauswirtschaft, Betreuung und Einkäufen und reicht bis zu komplexen Wundversorgungen.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden – dies kann auch telefonisch erfolgen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Die Antragsstellung können auch Angehörige, Nachbarn und Freunde übernehmen, wenn sie dazu bevollmächtigt werden. Sobald der Antrag gestellt ist, begutachtet der MDK (oder Medicproof bei Privatversicherten) die Situation vor Ort und bestimmt einen Pflegegrad. Wir unterstützen in allen Antrags- und Widerspruchsverfahren.
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage. Bei Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Reha-Klinik, in einem Hospiz oder während ambulanter palliativer Versorgung ist die Begutachtung innerhalb einer Woche durchzuführen.
Die fünf Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten – von geringen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 5). Je nach Pflegegrad reicht das Budget zur ambulanten Versorgung von monatlich 125 Euro bis zu 2.120 Euro (zuzüglich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 die Kosten für die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst. Diese Kosten werden als Sachleistungen bezeichnet und können ausschließlich über einen Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Alle Pflegebedürftigen der häuslichen Pflege ab Pflegegrad 1 steht ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zu. Über diesen können Leistungen der Betreuung bezogen werden – z.B. Gedächtnistraining, Spaziergänge oder Unterhaltung. Der Anspruch verfällt bei nicht-Abrufung nach bis zu zwei Jahren und kann nicht anteilig ausgezahlt werden.
Wenn die private Pflegeperson im Urlaub oder vorübergehend verhindert ist, steht ein jährliches Budget von 1.612 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung. Über das Budget können alle Leistungen der Pflege bezahlt werden – z.B. tägliche Anfahrten und stundenweise Betreuung. Der Anspruch verfällt zum Jahreswechsel.
Weitere Anlaufstellen – wenn Sie noch tiefer einsteigen möchten
- Pflegeleistungs-Helfer – eine freundliche Orientierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums, welche Leistungen für Sie infrage kommen können.
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030 340 60 66-02 – Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Bundesministerium für Gesundheit), wenn Sie zusätzliche offizielle Auskunft wünschen.
*Angaben nach aktuellem Pflegerecht; in Einzelfällen kann das anders aussehen – wir gehen das gern in Ruhe mit Ihnen durch. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, „GUTE PFLEGE Darauf kommt es an“, Berlin 2018.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Unsicher, welcher Pflegegrad passt oder welche Leistungen für Ihr Zuhause in Frage kommen? Wir hören zu, nehmen uns Zeit und begleiten Sie mit Herz – ohne Druck, mit echtem Vertrauen.
Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da